Garantie und Gewährleistung
Beim Kauf eines Notebook Gebrauchtgerätes haben Sie üblicherweise eine Garantie von 6 Monaten und einen Anspruch auf Gewährleistung von 12 Monaten. Die Garantie deckt alle aufgetretene Mängel; außer höhere Gewalt und Akkus ab. Die Gewährleistung deckt nur die Mängel; die beim Verkauf vorhanden waren. Um sich abzusichern und einen vollständigen Schutz lang zu haben empfehlen wir Ihnen eine Notebook Garantieverlängerung zu bestellen. Derzeit bieten Garantieerweiterung für gebrauchte Notebooks von:
– 12 Monate Garantieverlängerung für gebrauchte Notebooks
– 24 Monate Garantieverlängerung für gebrauchte Notebooks
– 36 Monate Garantieverlängerung für gebrauchte Notebooks
(Akkus und höhere Gewalt bleiben von der Garantie ausgeschlossen)
Gewährleistung nach Richtlinie 1999/44/EG EU
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Notebook Artikeln beträgt jedoch 12 Monate. Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
Etwaige Beanstandungen können Sie an die unten im Impressum angegebene Adresse richten. Sollten gelieferte Artikel einen Schaden durch den Transport aufweisen; so beanstanden Sie diesen bitte direkt bei dem Mitarbeiter des Transportunternehmens; der den Artikel ausliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.
Etwaige Garantien schränken die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht ein. Soweit auf den Angebotsseiten auf eine Garantie verwiesen wird; handelt es sich um eine Herstellergarantie.
Alle wesentlichen Angaben; die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind; sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers finden Sie hier. Unser Schwerpunkt liegt auf IBM/Lenovo Geräte; deshalb finden Sie direkt auf den Seiten von Lenovo, IBM und DELL die Garantieerklärung des jeweiligen Herstellers.
Gehäusebrüche, Beschädigungen und Scharniere sind von der Garantie ausgeschlossen.